Abrechnung

Als Privatversicherter oder Selbstzahler erfolgt die Abrechung nach der gültigen und amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Behandlung in meiner Praxis kann leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Unabhängig vom Versicherungsstatus sind Sie als Selbstzahler willkommen.

Gesetzlich Versicherte bezahlen die Rechnung selbst und haben keinen Anspruch auf Erstattung durch ihre Krankenkasse.

Als Selbstzahler können Sie zunächst auch nur eine alleinige Beratungsleistung in Anspruch nehmen, inklusive eines Kostenvoranschlages für eventuell weitere Leistungen.

Wussten Sie, dass die gesetzliche Krankenversicherungen Leistungen wie die PSA-Bestimmung, die Ultraschalluntersuchung bei der Krebsvorsorge des Mannes, den Ultraschall bei der Vorsorge der Frau, alternative Behandlungsmethoden, Impfungen bei häufigen Harnwegsinfekten, die Diagnostik bestimmter sexuell übertragbarer Erkrankungen, in manchen Fällen die Fertilitätsdiagnostik sowie die Diagnostik und Behandlung von Potenzproblemen nicht übernimmt?